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Informationen zu Ausländerrecht und Studium

Willkommen auf der Homepage des BAS zum Ausländerrecht 

Auf diesen Seiten möchten wir Sie über Fragestellungen des Ausländerrechts im Bezug auf die Hochschule, vor allem über rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Studium ausländischer Studierender an deutschen Hochschulen informieren.
Beschränkungen und gesetzliche Regelungen, die speziell für ausländische Studierende, die nicht aus der EU kommen, gelten, bestimmen leider immer noch den Alltag ausländischer Studierender.

Von der Einreise nach Deutschland über die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Heimatland bis zur Arbeitsaufnahme nach dem Studium wird hier auf die wichtigen Themen eingegangen. Es wird dabei nicht chronologisch von einem "Studierendenleben" vorgegangen, sondern eine Einteilung nach Rechtsgebieten vorgenommen, die ausländische Studierende betreffen.

Die Seiten richten sich vor allem an ausländische Studierende und DoktorantInnen, an die in den Studierendenschaften mit ausländischen Studierenden arbeitenden ReferentInnen und BeraterInnen, aber auch an alle am Ausländerstudium interessierten.

Wir sind für Hinweise und Ergänzungen sehr dankbar und arbeiten ständig an der Verbesserung der Seite.

Asel Ulukbek und Johannes Glembek


Der Bundesverband ausländischer Studierender - BAS e.V. vertritt die Interessen der ausländischen und staatenlosen Studierenden in Deutschland. Ausserdem treten wir für die Chancenverbesserung von Studierenden mit Migrationsgrund ein.

Der BAS ist die bundesweite Vereinigung der AusländerInnen- und Internationalismusreferate der Allgemeinen Studierenden Ausschüsse, StudentInnenräte und anderer Studierendenvertretungen an den deutschen Hochschulen. Weiterhin sind Verbände und Vereine ausländischer Studierender Mitglied im BAS.


 
Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz verabschiedet

Nach Beschlussfassung durch die Bundesregierung und den Bundesrat sind die neuen „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz" bzw. die für die EU-BürgerInnen relevanten "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU" und somit auch die einschlägigen Regelungen für die ausländischen Studierenden, die überwiegend im Paragraph 16 AufenthG (Seite 148-160) bzw. Paragraph 4 FreizügigkeitsG/EU (S. 19 ff.) zu finden sind, geltendes Recht.

Die Seiten werden derzeit im Hinblick auf die neuen rechtlichen Regelungen überarbeitet.
 
allgemeine Hinweise

Aktualität
Wir sind ständig bemüht, die Inhalt auf dem neusten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zu halten. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies wegen der Vielzahl an Gerichtsentscheidungen und der Fülle neuer Gesetzt und Verordnungen nur mit einer zeitlichen Verzögerung stattfinden kann. Informieren Sie sich immer über die aktuelle Rechtslage bei den dafür zuständigen Stellen.

Beratung und Information
Diese Seiten dienen der allgemeinen Information und der politischen und wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Ausländerrecht. Eine (individuelle) Rechtsberatung kann nicht stattfinden. Die Seiten erheben weder den Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Rechtsverbindlichkeit. Haftungs- und Regressansprüche jeder Art sind ausgeschlossen. Wenn Sie ausländerrechtliche Probleme haben wenden Sie sich an zur Beratung berechtigte Personen, z.B. eine/n Rechtsanwältin. ZumThema Beratung beachten Sie auch bitte unseren Pnkt in der menüleiste.

Links
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